Wenn du ein Kindle Publishing Business hast, musst du höchstwahrscheinlich eine Abgabe an die sogenannte Künstlersozialkasse (KSK) leisten.
Das Problem ist, die meisten von uns wissen das nicht. So ging es auch mir, als ich Ende letzten Jahres davon erfuhr. Ich bin grundsätzlich jemand, der gründlich und rechtmäßig arbeitet. Dennoch gibt es bestimmte Dinge, die einem einfach im Verborgenen bleiben, wie zum Beispiel die Zahlungspflicht gegenüber der Künstlersozialkasse.
ACHTUNG: Die Anmeldungsfrist bei der KSK ist der 31. März. Wenn du also noch nie etwas davon gehört hast, solltest du diesen Beitrag unbedingt aufmerksam durchlesen und dich, falls du auch betroffen bist, gut informieren und vorbereiten.
Die folgenden Fragen kläre ich in diesem Artikel:
- Was macht die Künstlersozialkasse und warum gibt es sie?
- Wer muss Abgaben leisten und wie hoch sind diese?
- Wie läuft das Ganze ab?
- Was kannst du tun, wenn du die letzten Jahre deine Zahlungen versäumt hast, so wie es bei mir der Fall war?
Viel Spaß!
Disclaimer: Ich bin kein Fachmann in diesem Bereich, kein Steuerberater, Jurist oder Mitarbeiter bei der Künstlersozialkasse. Alles, was ich in diesem Beitrag preisgebe, beruht ausschließlich auf meinen eigenen Informationen, meiner Recherche und meinen Erfahrungen. Es besteht daher kein Anspruch auf Richtigkeit und Aktualität der Informationen. Wenn du also besondere Fragen zu diesem Thema hast, wende dich bitte direkt an die Künstlersozialkasse, oder eine entsprechende Person vom Fach.
Wie bin ich überhaupt darauf aufmerksam geworden?
Ein Unternehmer aus meinem Bekanntenkreis musste sage und schreibe 30.000 Euro an die Künstlersozialkasse nachzahlen.
Das Besondere ist, dass dieser Unternehmer nicht einmal Künstler ist, weshalb ich mich gefragt habe, warum dieser jetzt Geld an die Künstlersozialkasse überweisen muss.
Daraufhin habe ich mich mal schlaugemacht und habe wirklich wichtige und interessante Informationen gefunden.
Ein Glück, kann dich da nur sagen!
Was macht die Künstlersozialkasse und warum gibt es sie?
Prinzipiell ist die KSK eine „Sozialversicherung“ für kreativ tätige Freiberufler. Dazu zählen beispielsweise Designer, Texter, Musiker und weitere. Diese freischaffenden Künstler sind dort zu einem günstigeren Satz kranken- und rentenversichert, als wenn sie beispielsweise ein Gewerbe angemeldet hätten.
Jetzt stellt sich folgende Frage: Wer kommt dafür auf, dass diese Freiberufler weniger zahlen?
Wer muss die Abgabe leisten und wie hoch ist diese?
Bei der Beantwortung dieser Frage kommen wir Unternehmer ins Spiel. Das System arbeitet nach dem Prinzip, dass die Verwerter – also diejenigen, die die Leistungen des Künstlers in Anspruch nehmen – eine Abgabe leisten müssen und somit den vergünstigten Beitrag dieser besonderen Sozialversicherung ermöglichen.
(Quelle: https://www.kuenstlersozialkasse.de/unternehmen-und-verwerter/faq-unternehmen-und-verwerter.html)
Nicht zur Bemessungsgrundlage zählen diese Ausgaben:
- Zahlungen an juristische Personen
- Zahlungen an eine Kommanditgesellschaft (KG)
- Zahlungen an eine GmbH & Co. KG
- Zahlungen an eine offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Die gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer
- Steuerfreie Aufwandsentschädigungen (z.B. Reise- und Bewirtungskosten)
- Entgelte, die im Rahmen der sogenannten Übungsleiterpauschale in Höhe von max. 2.400 Euro jährlich steuerfreie Aufwandsentschädigungen sind (§3 Nr. 26 EStG)
- Gewinnzuweisungen an Gesellschafter
Auf welchen Gesetzen die Abgabepflicht beruht und wer genau zu den Verwertern zählt, erfährst du hier.
Die Höhe der Abgabe berechnet sich aus der Summe der Nettobeträge von allen Rechnungen der Künstler multipliziert mit einem jährlich neu bestimmten Prozentsatz. Dieser liegt seit 2018 bei 4,2 % und wird jedes Jahr am 30.09. für das Folgejahr vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegt.
Ein Beispiel:
Du hast im Jahr 2019 10.000 Euro netto an Künstler gezahlt, egal ob diese bei der Künstlersozialkasse versichert sind oder nicht.
Dann musst du das bis zum 31.03.2020 melden und anschließend einen Betrag von 420 Euro abgeben.
Wie läuft das Ganze ab?
Zu Beginn eines neuen Jahres solltest du dir deine Rechnungen von freischaffenden Künstlern zusammensuchen.
Für uns Amazon Kindle Publisher könnten das Rechnungen von…
- Textern
- Designern
- Layoutern
- Übersetzern
- Lektoren
- Hörbuchsprechern
- Influencern
- Fotografen
- Illustratoren
- Musikern
- Publizisten
- Webdesignern
- Grafikern
…und vielen mehr sein. Für eine vollständige Liste, schau dir mal die Liste auf der Internetseite der Künstlersozialkasse an.
Wenn du diese Rechnungen zusammen hast, musst du dir den Anmelde- und Erhebungsbogen von der KSK herunterladen und ausfüllen. Dieser Bogen ist recht simpel und selbsterklärend. Das packst du!
Wie sieht es aus mit Rechnungen aus dem Ausland? Musst du dafür auch Abgaben leisten?
Dazu sagt die Künstlersozialkasse: „Auch wenn der Künstler ständig im Ausland tätig ist oder im Ausland seinen Wohnsitz hat, besteht für das beauftragende Unternehmen Abgabepflicht.“ (Quelle: https://www.kuenstlersozialkasse.de/unternehmen-und-verwerter/faq-unternehmen-und-verwerter.html)
Noch mal klar und deutlich: Es spielt keine Rolle, ob der Künstler bei der KSK versichert ist oder nicht. Genauso wenig ist es von Relevanz, wo der beauftragte Künstler wohnt. Die einzigen Ausnahmen stellen die nicht zu Bemessungsgrundlage zählenden Ausgaben, die ich zuvor genannt habe.
Was kannst du tun, wenn du die letzten Jahre deine Zahlungen versäumt hast, so wie es bei mir der Fall war?
Generell ist das ziemlich riskant, da es sogenannte Rentenversicherungsprüfungen gibt, bei denen geschaut wird, was für Abgaben du leistest. Die Abgabe an die Künstlersozialkasse zählt auch dazu.
Wenn du der Zahlungs- und Meldepflicht nicht nachkommst, können empfindliche Geldstrafen im vierstelligen Bereich oder im Extremfall sogar Freiheitsstrafen auf dich warten.
Also, wenn du dich noch nicht damit auseinandergesetzt hast, solltest du das spätestens jetzt tun.
Der Beitrag ist nicht unbedingt groß und bricht dir kein Bein, also gehe nicht das Risiko ein, die Zahlungen komplett zu verweigern.
Auf meine Nachfrage hin, erklärte mir ein Mitarbeiter der KSK Folgendes:
Wenn die Zuwiderhandlung nicht vorsätzlich geschehen ist, also du deine Abgaben nur nicht gemeldet hast, weil du nichts davon wusstest, dann brauchst du in der Regel keine Strafen oder Versäumniszuschläge befürchten. So war es bei mir der Fall, ich wusste einfach nichts von der Künstlersozialkasse.
Du musst aber unbedingt deine Aus- und Abgaben aus den vergangenen Jahren mit der kommenden Anmeldung bei der Künstlersozialkasse rückwirkend geltend machen und nachzahlen. In Zukunft dann immer jährlich.
Ich bin wie gesagt selber noch nicht zu 100 % sicher in diesem Gebiet und musste mich erst mal informieren und auch meine Anmeldung nachholen. Daher informiere dich bitte unbedingt selber noch mal auf der Internetseite der Künstlersozialkasse.
Ich hoffe, ich konnte dir damit helfen und dich eventuell vor gruseligen Überraschungen bewahren.
Also, Feuer frei und bis zum nächsten Mal!
Dein Tom von Nomad Publishing