Disclaimer: Bevor wir starten, kurz ein wichtiger Hinweis: Wir sind weder Steuerberater noch Juristen. Alles, was wir hier schreiben, basiert auf unserer persönlichen Erfahrung und eigener Recherche. Im Zweifel lohnt sich immer ein kurzer Blick zum Steuerberater.
Stell dir mal folgendes Szenario vor: Du merkst immer deutlicher, dass der 9-to-5-Job nicht wirklich das ist, was dich erfüllt. Die Idee einer eigenen Selbstständigkeit schlummert schon eine Weile in deinem Hinterkopf. Und jetzt wagst du endlich den Schritt.
Dieses Gefühl ist großartig und du bist ganz Feuer und Flamme für dein Business. Je länger du dich allerdings mit dem Thema Selbstständigkeit beschäftigst, desto klarer wird dir, dass das einiges an Verwaltungsaufwand und Bürokratie mit sich bringt. Du musst ein Gewerbe anmelden, Buchhaltung führen, eventuell monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen machen etc.
Viele Menschen haben Angst vor dem Gedanken, sich ganz alleine um all das kümmern zu müssen, ohne jemanden zu haben, der ganz genau weiß, wo es lang geht. Bei manchen ist diese Angst sogar so groß, dass sie ihren Schritt in die Selbstständigkeit doch nie machen. Wir finden das fatal! Vor allem, weil der Papierkram gar nicht so schlimm ist, wie man im ersten Moment vielleicht denkt.
Um euch ein bisschen die Angst zu nehmen, erklären wir euch in diesem Blogartikel, ob ihr als Selfpublisher ein Gewerbe anmelden müsst, wie so etwas funktioniert und worauf ihr achten müsst.
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Mehr InformationenMuss ich überhaupt ein Gewerbe anmelden?
Die kurze Antwort: Meistens ja, aber nicht immer.
Sobald du mit deiner Tätigkeit Gewinn erzielen willst, handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit. Die musst du anmelden. Am besten noch bevor du dein erstes eBook oder Taschenbuch verkaufst.
Ausnahme: Freiberufler
Autoren und Schriftsteller gelten als Freiberufler und müssen kein Gewerbe anmelden. Damit entfällt auch die Gewerbesteuer. Und noch ein praktischer Vorteil: Als Freiberufler zahlst du beim Gewerbeamt gar keine Anmeldegebühr, weil du dort schlicht nicht vorstellig werden musst.
Was sind die weiteren Vorteile als Freiberufler?
- Kein Gang zum Gewerbeamt und kein Bürokratie-Dschungel
- Die Künstlersozialkasse übernimmt die Hälfte deiner Rentenversicherungsbeiträge
- Keine Pflichtmitgliedschaft bei der IHK
- Keine Gewerbesteuer
- Am Jahresende reicht eine einfache Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) statt einer Bilanz
Wichtig: Egal ob Freiberufler oder Gewerbetreibender, beide müssen dem Finanzamt ihre Tätigkeit über den sogenannten „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ melden. Damit bekommst du deine Steuernummer und das Finanzamt weiß, dass du aktiv bist. Den Fragebogen findest du im ELSTER-Portal.
Der Unterschied: Als Gewerbetreibender informiert das Gewerbeamt das Finanzamt automatisch, und du bekommst den Fragebogen oft direkt zugeschickt. Als Freiberufler passiert das nicht von alleine. Du musst selbst aktiv werden und den Fragebogen einreichen. Kommt als Gewerbetreibender nichts an, einfach selbst über ELSTER einreichen.
Wann endet die Freiberuflichkeit?
Die Freiberuflichkeit gilt nur, solange du die Bücher selbst schreibst. Sie endet zum Beispiel, wenn:
- du Texte einkaufst und als Verleger auftrittst
- du daneben noch andere gewerbliche Einnahmen hast (z.B. Affiliate-Marketing) und diese mehr als 603 Euro im Monat übersteigen
- du deine Bücher eigenständig über einen eigenen Shop verkaufst (online oder offline)
Das bedeutet: Eine Freiberuflichkeit ist nur dann wirklich sinnvoll, wenn du nach außen hin als Autor auftreten möchtest und damit Geld verdienst. Wenn du als Publisher arbeitest und Inhalte einkaufst, brauchst du in der Regel ein Gewerbe.
Wie melde ich das Gewerbe an?
Nehmen wir nun an, du fällst (wie die meisten) nicht unter den Begriff Freiberufler und musst tatsächlich ein Gewerbe anmelden. Eigentlich ist das gar nicht so schwer, wie es sich vielleicht im ersten Moment anhört. Du gehst einfach zu deinem zuständigen Gewerbeamt oder zum Rathaus und füllst den Gewerbeschein aus. Dort trägst du deine persönlichen Daten und die Beschreibung deiner Tätigkeit ein. Für Amazon KDP passt zum Beispiel folgendes gut: „Vertrieb von elektronischen Informationsprodukten“.
Was kostet die Gewerbeanmeldung?
Die Gebühren variieren je nach Kommune und Bundesland. Als Einzelunternehmer zahlst du im Schnitt zwischen 20 und 60 Euro. In vielen Städten liegen die Kosten bei etwa 30 bis 65 Euro, wobei Online-Anmeldungen manchmal etwas günstiger ausfallen. In Großstädten wie München kann es auch etwas teurer werden. Als Freiberufler fällt beim Gewerbeamt übrigens gar keine Gebühr an, weil du dort keine Anmeldung vornimmst.
Nach der Anmeldung kommen in der Regel keine großen Folgekosten dazu. Die IHK-Mitgliedschaft ist für Existenzgründer bis zu einer bestimmten Umsatzgrenze oft beitragsfrei. Einen Handelsregistereintrag brauchst du als Kleingewerbetreibender normalerweise nicht.
Danach passiert das meiste automatisch. Das Gewerbeamt informiert das Finanzamt, das dir dann eine Steuernummer zuweist. Auch die Pflichtmitgliedschaft bei der IHK läuft von alleine an.
Tipp: In einigen Städten kannst du die Gewerbeanmeldung inzwischen auch online erledigen. Schau einfach auf der Website deines Gewerbeamts nach, ob dieser Service bei dir angeboten wird.
Tätigkeit später erweitern?
Viele KDP-Publisher starten mit dem reinen Buchverkauf und fügen später noch Affiliate-Links oder Werbeeinnahmen hinzu. Kein Problem. Du kannst deine gewerbliche Tätigkeit beim Gewerbeamt einfach erweitern lassen. Das kostet in der Regel nur 10 bis 20 Euro und ist schnell erledigt.
Und nach der Gewerbeanmeldung?
Wenn der erste Schritt einmal getan und das Gewerbe angemeldet ist, kommen bei den meisten Menschen die ersten großen Fragezeichen auf: Was für ein Unternehmen ist das denn jetzt eigentlich? Wie war das nochmal mit der Kleinunternehmerregelung? Was muss ich bei der Umsatzsteuer beachten? All das erklären wir dir in den nächsten Abschnitten.
Kleinunternehmerregelung: Ja oder nein?
Die Kleinunternehmerregelung ist keine Unternehmensform, sondern eine steuerliche Regelung. Wenn dein Umsatz im ersten Jahr unter 25.000 Euro bleibt (Grenze ab 2025), kannst du sie nutzen. Das bedeutet zwar: keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen, aber auch kein Vorsteuerabzug.
Für Amazon KDP-Publisher ist die Kleinunternehmerregelung allerdings mit einem wichtigen Haken verbunden, den viele nicht auf dem Schirm haben. Da Amazon seinen Sitz in Luxemburg hat, handelt es sich bei den Einnahmen über Amazon um Leistungen aus dem EU-Ausland. Hier greift das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren. Das bedeutet: Du bist verpflichtet, die anfallende Umsatzsteuer selbst an das Finanzamt abzuführen, auch als Kleinunternehmer.
Dieses Thema haben wir ausführlich in der Podcastfolge #039 – „Warum du auf Amazon KDP kein Kleinunternehmer sein solltest behandelt. Die Folge ist zwar schon etwas älter, sodass du die aktuellen Umsatzgrenzen und dergleichen am besten diesem Artikel entnimmst – zur Erklärung der Steuerregelung lohnt es sich aber definitiv, einmal reinzuhören. Hier geht’s direkt zur Podcastfolge.
Der entscheidende Unterschied: Als Regelbesteuerer bekommst du diese Steuer über den Vorsteuerabzug wieder zurück. Als Kleinunternehmer nicht. Du zahlst sie aus eigener Tasche und siehst sie nie wieder. Obendrauf bist du trotzdem zur Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet.
Das heißt im Klartext: Als KDP-Publisher hast du mit der Kleinunternehmerregelung in vielen Fällen mehr Aufwand und mehr Kosten.
Deshalb empfehlen wir, von Anfang an auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten.
Du machst zwar Umsatzsteuervoranmeldungen, bekommst aber alle gezahlte Vorsteuer auf deine Ausgaben zurück. Das lohnt sich gerade dann, wenn du in Ghostwriting, Cover oder Werbung investierst.
Wichtig: Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
Wie oben erklärt, greift bei Leistungen aus dem EU-Ausland das Reverse-Charge-Verfahren. Damit das korrekt abgewickelt werden kann, brauchst du zwingend eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Und das gilt auch dann, wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt.
Die gute Nachricht: Als Existenzgründer kannst du die USt-IdNr. direkt beim Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung beantragen. Dafür gibt es im Fragebogen ein eigenes Feld, das du einfach ankreuzt. Du erledigst damit zwei Dinge auf einmal. Alternativ kannst du die USt-IdNr. jederzeit auch separat online beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen.
Trage die USt-IdNr. anschließend in deinem KDP-Konto ein. Wenn du außerdem ein Impressum führst, gehört sie dort ebenfalls rein.
Alles rund ums Impressum und noch weitere (steuer-)rechtliche Themen erklären wir dir in unserem Artikel Steuern und Recht im Amazon Kindle Business genauer.
Fazit
Der Papierkram rund um die Gewerbeanmeldung klingt abschreckend. Ist er aber nicht. Die wichtigsten Schritte sind überschaubar:
- Prüfen, ob du Freiberufler oder Gewerbetreibender bist.
- Als Gewerbetreibender zum Gewerbeamt gehen und anmelden.
- Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt einreichen, egal welchen Status du hast. Die USt-IdNr. kannst du dabei direkt mit beantragen.
- Die USt-IdNr. in deinem KDP-Konto hinterlegen.
Wir hoffen sehr, dass dir dieser Blogbeitrag ein wenig die Angst vor der Gewerbeanmeldung genommen hat. Denn wie du sehen konntest, ist es im Grunde gar nicht so schwer. Am wichtigsten ist, dass du dich traust, einfach zu starten. Auch wenn das bedeutet, dass du erst einmal ins kalte Wasser springen musst.
Wenn du dann einmal dort angekommen bist, wirst du schnell merken, dass die Angst vor dem kalten Wasser viel größer war, als sie eigentlich hätte sein müssen.
Aktualisiert im März 2026.

