Steuern und Recht im Amazon Kindle Business

Tom Schmidt


Disclaimer: Ich muss diesen Blogartikel leider mit einem kleinen Disclaimer einleiten. Es handelt sich hierbei um sensible Themen, die bei falscher Interpretation und folglich falscher Umsetzung schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen können. Daher der Hinweis, dass ich kein Steuerberater, Rechtsanwalt oder in sonstiger Hinsicht fachkundiger Mensch auf diesem Gebiet bin. Alles Geschriebene beruht auf meinen persönlichen Informationen und Erfahrungen. Im Zweifelsfall solltest du also ausnahmslos eine Person vom Fach zurate ziehen, da dieser Blogartikel keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit erhebt.

Aber genug davon. Zu Beginn möchte ich ein paar allgemeine Themen ansprechen, die mir teilweise erst zu Ohren gekommen sind, als ich schon eine Weile als Selfpublisher tätig war, aber schon vorher hätte wissen sollen. Damit dir das nicht passiert, schreibe ich diesen Beitrag.

1. Die Impressumspflicht

Die Impressumspflicht ist in Deutschland je nach Anwendungsbereich in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen festgehalten. So gilt zum Beispiel § 5 TMG als Leitlinie für das Impressum auf Webseiten. Bei Büchern, anderen Printmedien sowie eBooks entstammt die Impressumspflicht dem Presserecht, das in Deutschland auf Länderebene geregelt ist.

So steht zum Beispiel im Berliner Presserecht in § 7, dass auf jedem erscheinenden Druckwerk Name oder Firma und Wohnort oder Geschäftssitz des Druckers und des Verlegers genannt sein müssen. Beim Selbstverlag gilt das entsprechend für den Verfasser oder Herausgeber. (Quelle: presserecht.de)

Neben den genannten Inhalten sollte das Impressum außerdem die ISBN, das Erscheinungsjahr, die Auflage, einen Copyrighthinweis und einen Vermerk auf das Verzeichnis der Deutschen Nationalbibliothek enthalten.

Hier mal ein Beispiel, wie ein solches Impressum aussehen kann:

© 2026 Max Mustermann

  1. Auflage

Herausgeber: Name oder Institution

Autor: Vorname, Name (Bei Verwendung eines Pseudonyms muss hier eine natürliche Person als Vertreter angegeben werden.)

Umschlaggestaltung, Layout, Illustration: Name oder Institution

Lektorat, Korrektorat: Name oder Institution

Andere Mitwirkende: Name oder Institution

Verlag & Druck: Name oder Institution + Anschrift

ISBN: xxx-x-xxxx-xxxx-x

Das Werk einschließlich seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Autors und/oder des Verlages unzulässig. Dies gilt insbesondere für die elektronische oder sonstige Vervielfältigung, Übersetzung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung.

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar.

2. Buchpreisbindungsgesetz

  • 3 BuchPrG besagt, dass wer gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer in Deutschland verkauft, den festgesetzten Preis einhalten muss. Gebrauchte Bücher sind davon ausgenommen. (Quelle: www.gesetze-im-internet.de)

Vereinfacht gesagt bedeutet das: Dieselbe Version eines Buches muss überall zum gleichen Preis angeboten werden. Die Unterscheidung erfolgt dabei nach ISBN. Das heißt, es ist zulässig, die gebundene Version teurer anzubieten als die Taschenbuchversion, da beide unterschiedliche ISBNs haben. Aber die Taschenbuchversion muss auf Amazon genauso viel kosten wie bei Thalia oder in jeder anderen Buchhandlung.

3. Die Pflichtabgabe an die Deutsche Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek hat einen gesetzlich auferlegten Sammelauftrag. Dem kommen sie nach, indem sie von nahezu jeder in Deutschland zugänglichen Publikation ein oder mehrere Exemplare einfordern.

Für uns Selfpublisher bedeutet das: Von jeder Druckversion unseres Buches müssen ab 25 verkauften Einheiten zwei physische Exemplare an die DNB geschickt werden. Die Exemplare können direkt über Amazon dorthin gesendet werden. Hilfreich ist es, in der Adresse zusätzlich „Medieneingang“ anzugeben und im Beilagetext (wenn möglich) „Abgabe von Pflichtexemplaren“ zu vermerken.

Auch ein eBook muss abgeliefert werden, was bequem über das Online-Portal der DNB möglich ist.

Ein Versäumnis, dieser Pflicht nachzukommen, ist nach § 19 DNBG eine Ordnungswidrigkeit. Also besser nicht vergessen!

4. Die Pflichtabgabe an die Künstlersozialkasse

Hierzu habe ich bereits einen separaten Blogartikel geschrieben, deshalb fasse ich mich hier kurz.

Im Amazon-Kindle-Business ist es gang und gäbe, mit kreativen Freiberuflern zusammenzuarbeiten. Das können Designer, Texter, Illustratoren und andere sein. Diese haben in Deutschland die Möglichkeit, sich zu günstigeren Tarifen bei der Künstlersozialkasse (KSK) zu versichern.

Diese Vergünstigung finanzieren ihre Auftraggeber, also wir, auf Basis des monetären Auftragsvolumens. Gibst du also im Kalenderjahr beispielsweise 1.000 Euro für die Dienstleistungen kreativer Freiberufler aus, ist das die Bemessungsgrundlage für die Abgabe an die KSK. Dabei spielt es übrigens keine Rolle, ob der jeweilige Freelancer bei der KSK versichert oder deutscher Staatsbürger ist. Auch für Ausgaben auf Plattformen wie Fiverr.com muss die Abgabe geleistet werden.

Den aktuellen Abgabesatz findest du auf der Website der KSK: www.kuenstlersozialkasse.de

4. Die Gewerbeanmeldung

Bevor ich auf die Details eingehe, möchte ich erst die wichtigsten Fragen klären: Muss ich überhaupt ein Gewerbe anmelden, wann muss das geschehen und welche Alternativen gibt es?

Die Pflicht zur Gewerbeanmeldung entsteht gemäß § 14 GewO i.V.m. § 15 Abs. 2 EStG, sobald eine selbstständige, nachhaltige Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird. Das gilt auch dann, wenn diese Absicht nur ein Nebenzweck ist.

Diese Gewinnerzielungsabsicht unterstelle ich einfach mal den meisten Selfpublishern, sodass sich die Frage nach der Pflicht zur Gewerbeanmeldung klar mit „Ja“ beantworten lässt.

Eine Ausnahme gibt es jedoch: Wenn du selbst der Autor bist und deine Bücher im Eigenverlag vermarktest (also keinerlei Tätigkeiten auslagerst), fällst du unter den Begriff des Freiberuflers und musst kein Gewerbe anmelden. Aber auch eine freiberufliche Tätigkeit muss beim Finanzamt angemeldet werden. Das geschieht über den sogenannten „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“, den du im ELSTER-Portal findest. Als Gewerbetreibender bekommst du diesen Fragebogen nach der Gewerbeanmeldung meist automatisch zugeschickt. Als Freiberufler musst du selbst aktiv werden und ihn einreichen.

Viele haben Angst vor der Gewerbeanmeldung oder wagen den Schritt einfach nicht. Das ging mir anfangs ähnlich. Aber heute kann ich sagen: Es war die kleinste und einfachste Hürde in meiner Laufbahn als Unternehmer. Du gehst zu deinem lokalen Gewerbeamt, zahlst eine Gebühr von meist zwischen 20 und 65 Euro je nach Stadt und Bundesland, gibst deine persönlichen Daten sowie die Art deiner gewerblichen Tätigkeit an und hast in Windeseile ein Gewerbe. Die Sachbearbeiter sind erfahrungsgemäß sehr hilfsbereit und beantworten gerne Fragen.

Für Amazon KDP passt als Tätigkeitsbeschreibung übrigens gut: „Vertrieb von elektronischen Informationsprodukten“.

Tipp: In einigen Städten kannst du die Gewerbeanmeldung inzwischen auch online erledigen. Schau einfach auf der Website deines Gewerbeamts nach, ob dieser Service bei dir angeboten wird.

In Folge deiner Gewerbeanmeldung bekommst du vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dort gibst du noch einmal Informationen an, schätzt deine Umsätze und Gewinne und kannst direkt die Kleinunternehmerregelung ablehnen sowie eine USt-IdNr. beantragen. Alternativ kannst du die USt-IdNr. jederzeit online beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen. Hol dir dabei ruhig Hilfe, wenn du unsicher bist.

6. Steuerliche und rechtliche Stolperfallen im Kindle Business

Korrekte Rechnungsstellung

Wir erbringen Amazon gegenüber eine Leistung, für die wir mit den Tantiemen vergütet werden. Wie bei B2B-Geschäften üblich, muss der Leistungserbringer diese Transaktion mit einer Rechnung dokumentieren. Interessanterweise muss diese Rechnung im Fall von Amazon KDP nicht an Amazon zugehen. Das heißt, wir erstellen eine Rechnung für unsere eigene Buchhaltung und gegebenenfalls für die Umsatzsteuervoranmeldung. Achte darauf, alle Richtlinien der korrekten Rechnungsstellung zu berücksichtigen.

Einkommensteuer im Blick behalten

Wenn du mit deinen Einnahmen den Grundfreibetrag der Einkommensteuer von 12.348 Euro (Stand 2026) überschreitest, empfehle ich dir, ca. 50 % deiner Einnahmen sicherheitshalber zur Seite zu legen, bis du deine Steuer gezahlt hast. In den meisten Fällen bleibt dann noch etwas übrig, das du wieder reinvestieren kannst.

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer solltest du ebenfalls nicht außer Acht lassen. Sie wird erst erhoben, sobald du mehr als 24.500 Euro Gewinn pro Jahr erwirtschaftest. Freiberufler sind davon übrigens komplett befreit. Die effektiv zu zahlende Gewerbesteuer unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde, da jede Gemeinde einen eigenen Hebesatz festsetzen kann.

Warum die Kleinunternehmerregelung für KDP-Publisher wenig Sinn ergibt

Die Kleinunternehmerregelung ist keine gewerbliche Größeneinheit, sondern eine rein umsatzsteuerliche Regelung. Sie erlaubt es kleineren oder neuen Unternehmen, bis zu einem Jahresumsatz von 25.000 Euro im Gründungsjahr (Grenze ab 2025) auf den Ausweis der Umsatzsteuer zu verzichten. Im zweiten Jahr muss der Umsatz für die Beanspruchung der Kleinunternehmerregelung unter 100.000 Euro liegen. Liegt er trotzdem über 100.000 Euro, gilt ab dem Zeitpunkt der Überschreitung der Grenze die Regelbesteuerung.

Vorteile der Kleinunternehmerregelung: Sie vereinfacht die Rechnungsstellung und erspart die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung.

Warum sollte man als Amazon Kindle Direct Publisher trotzdem darauf verzichten?

Das hat steuerliche Gründe, die auf den ersten Blick etwas komplex wirken, aber eigentlich gut nachvollziehbar sind.

Amazon hat seinen Sitz in Luxemburg. Bei grenzüberschreitenden Transaktionen innerhalb der EU greift das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren. Das bedeutet: Amazon führt die Umsatzsteuer in Luxemburg ab, wir müssen sie nicht in Deutschland ausweisen. Soweit so gut.

Der Haken für Kleinunternehmer: Erhalten wir Leistungen aus dem EU-Ausland, also zum Beispiel über Amazon Advertising, sind wir verpflichtet, die anfallende Umsatzsteuer selbst ans Finanzamt abzuführen. Als Kleinunternehmer können wir sie uns aber nicht über den Vorsteuerabzug zurückholen. Wir zahlen sie aus eigener Tasche und sehen sie nie wieder. Obendrauf sind wir trotzdem zur Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet.

Als Regelbesteuerer sieht das ganz anders aus. Du kannst dir die gesamte gezahlte Vorsteuer auf deine Ausgaben zurückholen. Das betrifft Ausgaben für Ghostwriting, Cover, Lektorat, Amazon Advertising und vieles mehr. Klingt nach mehr Aufwand, aber mit einfachen Tools lässt sich das gut automatisieren. Und das zurückgeholte Geld kannst du direkt wieder investieren.

Es wäre also schlicht verschenktes Geld, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen.

Bevor du jetzt zum Gewerbeamt rennst, informiere dich noch zu folgenden Begriffen, damit du weißt, womit du es zu tun hast:

  • Ist- und Sollbesteuerung
  • Reverse-Charge
  • Umsatzsteuervoranmeldung
  • Umsatzsteuererklärung
  • ermäßigter und regulärer Steuersatz
  • Zusammenfassende Meldung.

Es ist übrigens auch möglich, rückwirkend zur Regelbesteuerung zu wechseln. Dann müssen aber zum Beispiel vergangene Umsatzsteuervoranmeldungen nachgereicht werden.

Urheberrecht und Nutzungsrechte

Rechtlich gibt es noch einen weiteren Punkt, der beim Selfpublishing eine große Rolle spielt: Urheberrechte und die Übertragung von Nutzungsrechten. Das Urheberrecht selbst lässt sich nicht weitergeben. Aber der Urheber kann anderen Personen Lizenzen bzw. Nutzungsrechte einräumen. Du solltest also immer sicherstellen, dass du diese Nutzungsrechte im entsprechenden Umfang für deine Werke hast. Das gilt für Texte genauso wie für Bilder, Grafiken und Illustrationen.

Ich hoffe, ich konnte mit diesem Blogartikel etwas Licht ins Dunkle bringen und vielleicht die ein oder andere Angst nehmen. Im Endeffekt muss man einfach machen und lernen. Natürlich mit einer gesunden Portion Verstand und Vorsicht.

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Dein Tom von Nomad Publishing

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